Grundsatz der Verwaltung bestimmter personenbezogener Daten

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
gutamann (nachfolgend „unser Unternehmen“) wird bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Gesetz über die Verwendung von Kennnummern zur Identifizierung bestimmter Personen in Verwaltungsverfahren, einschlägige Gesetze und Vorschriften, nationale Richtlinien und sonstige Standards einhalten.
Angemessene Erhebung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Unser Unternehmen erhebt personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die gesetzlich festgelegten Zwecke erforderlich ist. Wir werden den Verwendungszweck klar angeben und die Daten innerhalb dieses Rahmens verwenden. Wir werden die Daten nicht über den zuvor festgelegten Zweck und den gesetzlich festgelegten Umfang hinaus an Dritte weitergeben.
Sicherheitsmaßnahmen für personenbezogene Daten
Unser Unternehmen wird interne Regelungen erstellen und verbessern sowie Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten sowie deren Verlust, Zerstörung, Veränderung und Weitergabe zu verhindern und zu beheben.
Überwachung von Mitarbeitern und Auftragnehmern
Unser Unternehmen wird Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsichtlich der Bedeutung dieser Daten schulen und weiterbilden. Wenn wir administrative Aufgaben im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten auslagern, werden wir die Auftragnehmer angemessen überwachen.

Kontinuierliche Verbesserung der Bestimmungen
Wir überprüfen und bewerten regelmäßig die Einhaltung dieser Grundsatzrichtlinie und der Bestimmungen und sind bestrebt, personenbezogene Daten, auch durch Anpassungen, ordnungsgemäß zu verwalten.
Anfragen
Wir beantworten Beschwerden und Anfragen zu den Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten angemessen. Anfragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten usw. können per Post gestellt werden.
Anfragen
2-4-9 Gutamann, Umeda, Kita-ku, Osaka 530-0001, Japan, Ansprechpartner für personenbezogene Daten

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